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   BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02   

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https://dejure.org/2003,6020
BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02 (https://dejure.org/2003,6020)
BAG, Entscheidung vom 29.07.2003 - 3 AZR 425/02 (https://dejure.org/2003,6020)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 3 AZR 425/02 (https://dejure.org/2003,6020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungssystem - Anrechnung der Sozialversicherungsrente bei Zusammentreffen von Altersrente und Unfallrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Anrechnung der gesetzlichen Rente auf eine Betriebsrente; Berechnung eines betrieblichen Ruhegeldes; Unterscheidung zwischen der erdienten Sozialversicherungsrente und dem vom Rentenversicherungsträger tatsächlich ausgezahlten Betrag; Auslegung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Gesamtversorgungssystem; Anrechnung der Sozialversicherungsrente bei Zusammentreffen von Altersrente und Unfallrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Dabei wirkt die Leistung der Unfallversicherung hinsichtlich des gesetzlichen Rentenanspruchs als Erfüllungssurrogat (BSG 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, 88).

    § 93 SGB VI verfolgt den Zweck, Nachteilsüberkompensationen (sog. Überversorgung) aus der Summierung teilweise zweckähnlicher Versicherungsleistungen aus zwei Zweigen der Sozialversicherung wegen der Belastung der aktuellen Pflichtbeitragszahler zu begrenzen, ohne den Unfallversicherungsausgleich für immaterielle Schäden, verletzungsbedingten Mehraufwand und besondere Betroffenheit im Beruf im wirtschaftlichen Ergebnis zu entziehen (BSG 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, zu B 4 der Gründe).

    Es stand im Ermessen des Gesetzgebers, mit § 93 SGB VI die Unfallrente teilweise auf die gesetzliche Rente und nicht umgekehrt die gesetzliche Rente auf die Unfallversicherung anrechnen zu lassen - sei dies nun "wegen der größeren Sachnähe des Trägers der Unfallversicherung" oder um die beitrags- und auch steuerfinanzierte gesetzliche Altersrente auf Kosten der Unfallversicherung zu entlasten (BSG 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83).

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 220/01

    Betriebliche Altersversorgung; Beamtenversorgung; Höhe der Betriebsrente;

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Zur gesetzlichen Unfallversicherung für den Kläger war ausschließlich die Beklagte beitragspflichtig (§ 150 Abs. 1 Satz 1 SGB VII), so daß die entsprechende Versorgungsleistung nicht auf Beiträgen des Klägers beruhte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BetrAVG; BAG 19. März 2002 - 3 AZR 220/01 - AP BetrAVG § 5 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 32).

    Der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht, muß anrechnungsfrei bleiben (BAG 19. März 2002 - 3 AZR 220/01 - AP BetrAVG § 5 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 32).

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Wegen ihres normativen Charakters sind Betriebsvereinbarungen ähnlich wie Tarifverträge gemäß den Regeln für die Auslegung von Gesetzen auszulegen (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78; 17. November 1998 - 1 AZR 221/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 101).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Wegen ihres normativen Charakters sind Betriebsvereinbarungen ähnlich wie Tarifverträge gemäß den Regeln für die Auslegung von Gesetzen auszulegen (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78; 17. November 1998 - 1 AZR 221/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 101).
  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 R

    Rentenversicherung - Beitragszuschuß - Höhe - Krankenversicherung -

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Deshalb bestehen gegen die Anrechnungsregelung des § 93 SGB VI auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 R - BSGE 88, 138).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Anrechnungsfähig ist vielmehr nur der Teil, der dazu dient, den Verdienstausfall des Geschädigten auszugleichen (BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - BAGE 43, 173, 182).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 40/02

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 40/02 -).
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Übernimmt ein Tarifvertrag ohne eigene Definition einen Begriff, der in einem Gesetz verwandt wird mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 120; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251, 263).
  • LAG Hessen, 17.04.2002 - 8 Sa 758/01

    Auslegung des Begriffs "Bezüge aus Renten der Rentenversicherung"; Anrechnung von

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. April 2002 - 8 Sa 758/01 - aufgehoben.
  • BAG, 05.02.1971 - 4 AZR 66/70

    Haushaltsplan - Deutsche Kulturorchester - Öffentliches Haushaltsrecht -

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Übernimmt ein Tarifvertrag ohne eigene Definition einen Begriff, der in einem Gesetz verwandt wird mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 120; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251, 263).
  • BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83
  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 341/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Wird - wie vorliegend - in einem Tarifvertrag ohne eigene Definition ein Begriff übernommen, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - Rn. 42; 29. Juli 2003 - 3 AZR 425/02 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08

    Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarif-vertragliches

    Übernimmt ein Tarifvertrag ohne eigene Definition einen Begriff, der in einem Gesetz verwandt wird mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 425/02 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gesamtversorgung Nr. 4) .
  • LAG Düsseldorf, 01.02.2019 - 6 Sa 760/18

    Zulässigkeit der Anrechnung der Verletztenrente auf die Betriebsrente

    Verletztenrente anrechenbar, welcher dem pauschalen Ausgleich von Verdienstminderungen gilt (vgl. zusätzlich zu den bereits oben zitierten Urteilen die Entscheidungen des BAG v. 29.07.2003 - 3 AZR 425/02 - und v. 19.03.2002 - 3 AZR 220/01 - beide juris).
  • VG Lüneburg, 23.09.2008 - 3 A 142/07

    Altersrentendifferenzschaden; Besatzungsschaden; Rente; Unfallrente

    Dieser Teil ist dem Betreffenden ungekürzt zu belassen, weil die Altersrente keine immateriellen Schäden ausgleichen soll und im Hinblick auf immaterielle Schäden keine Doppelversorgung festzustellen ist (BSG, Urt. v. 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R -, juris; BAG, Urt. v. 19.07.1983 - 3 AZR 241/82 -, NJW 1984, 83; Urt. v. 29.07.2003 - 3 AZR 425/02 -, NJOZ 2005, 2402; BSG, Beschl. v. 26.06.2007 - B 4 R 1/07 S -, juris).
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